1. Schulfahrten:

Entsprechend der VV – Schulfahrten (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur

vom 4. November 2005, zuletzt geändert am 2. Oktober 2007

(9211- 51 406/30)

gelten folgende schulische Veranstaltungen, die außerhalb der Schule stattfinden, als Schulfahrt:

- Wandertage

- Exkursionen

- Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen schulischer Wettbewerbe

- mehrtägige Klassenfahrten

1.1. Wandertage:

Wandertage sollen die Schülerinnen und Schüler mit der Natur, Kultur und Geschichte der näheren Region vertraut machen. Ein wesentliches Ziel ist die Festigung der Gruppenbeziehungen. Inhalte und zeitlicher Umfang sollen der Reife der Schülerinnen und Schüler angemessen sein.

1.2. Exkursionen

Exkursionen dienen der Festigung des zur Zeit im Unterricht behandelten Lernstoffes und sind normalerweise auf einen Unterrichtsvormittag oder einzelne Stunden beschränkt.

1.3.  Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen schulischer Wettbewerbe

Hierunter fallen zum Beispiel die Fahrten zu Jugend trainiert für Olympia, zu Fußballturnieren, zur Waldrallye oder Ähnliches. Das Einverständnis der Eltern wird immer eingeholt.

1.4. Klassenfahrten:

Klassenfahrten sind von mehrtägiger Dauer (maximal 5 Tage). Sie dienen dem partnerschaftlichen Zusammenwirken der beteiligten Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte.

  1. Grundsätze der Planung:

Die Planung einer Schulfahrt sollte gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern als auch den Eltern erfolgen. Eltern sind über die Dauer, das Ziel und die finanzielle Belastung zu informieren. Die Kosten sind im Vorfeld mit den Eltern zu erörtern. Es ist Gelegenheit zur geheimen Abstimmung zu geben. Die Kosten sind so zu wählen, dass keine unzumutbaren Belastungen entstehen, die einzelne von der Teilnahme ausschließen würden.

Schulfahrten sind von der Schulleitung zu genehmigen. Vor Vertragsabschlüssen mit Beherbergungsunternehmen oder Busunternehmen ist die schriftliche Zustimmung zur Teilnahme bzw. zu den Kosten von den Eltern einzuholen!

Die Leitung einer Schulfahrt obliegt grundsätzlich der Lehrkraft. Die schriftliche Beauftragung zusätzlicher Begleitpersonen, die nicht im Schuldienst sind, erfolgt durch die Schulleitung. Während der Planung sind verbindliche Termine zum Schreiben von Vergleichsarbeiten o.ä. zu beachten.

Mehrtägige Klassenfahrten werden entweder in der Jahrgangsstufen 3 oder 4 durchgeführt.

Der Transport kann mit schriftlichem Einverständnis der Eltern (Fahrer und Mitfahrer) auch mit Privat-PKW durchgeführt werden, wenn die Kosten eines öffentlichen Busunternehmens unverhältnismäßig hoch sind.

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